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Was muss ich machen, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall habe?

Wenn du auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück nach Hause einen Unfall hast, nennt man das Wegeunfall. Dabei bist du über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

 

Das solltest Du wissen:

·       Ein Wegeunfall passiert schnell und unerwartet. Zum Beispiel beim Ausrutschen, bei einem Verkehrsunfall oder wenn Du stürzt.

·       Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Dich nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Arbeitsweg.

·       Sag Deiner Führungskraft oder der Personalabteilung Bescheid. Sie helfen Dir weiter und melden den Unfall.

·       Ein Wegeunfall zählt nur als Wegeunfall, wenn Du den direkten Weg zur Arbeit bzw. nach Hause nimmst. Kleine Umwege sind erlaubt – zum Beispiel, wenn Du Dein Kind zur Betreuung bringst.

·       Durchgangsärzte sind für Arbeits- und Wegeunfälle zuständig. Dein Betrieb sagt Dir, wohin Du gehen kannst.

 

Weitere Informationen findest Du hier:

Die DGUV erklärt einfach, wann ein Unfall als Arbeits- und Wegeunfall gilt: https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp

BMAS – Gesetzliche Unfallversicherung:

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/gesetzliche-unfallversicherung.html

Das BMAS informiert darüber, wie die Unfallversicherung Dich bei Arbeits- und Wegeunfällen schützt.

 

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